Leistungen
Privatinsolvenz
Ihre Gläubiger werden von unserer Kanzlei angeschrieben.
Wir versuchen uns außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen.
Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht.
Es hat Wirtschaftliche und Psychische Vorteile.
Sie zahlen nur noch den pfändbaren Betrag.
Nach sechs Jahren erhalten Sie die sogenannte Restschuldbefreiung.
Es kehrt Ruhe in Ihr Leben.
Es kommt keine unangenehme Post mehr.
Kein Gerichtsvollzieher klingelt mehr bei Ihnen.
Firmeninsolvenz
Regelinsolvenz für Unternehmer und Freiberufler unterscheidet sich von der Privatinsolvenz, deswegen hier für Sie eine kurze Erläuterung des Verfahrens: Betroffen wären:
- Selbständige
- ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern
- ehemals Selbständige mit Forderungen aus Arbeitsverhältnissen / nicht abgeführter Lohnsteuer / Sozialversicherungsabgaben
Sie müssen ein Regelinsolvenzverfahren beantragen. Es ist kein außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich.
Wir erstellen für Sie:
- eine Gläubigerliste
- den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- den Antrag auf Restschuldbefreiung und Kostenstundung
- und nach Ablauf der sechs Jahre erhalten Sie die Restschuldbefreiung
Kosten Insolvenzverfahren
Sie können bei Ihrem zusändigen Gericht, einen Beratungshilfeschein für eine aussergerichtliche Schuldenbereinigung beantragen. Scheitert diese Einigung führen wir Sie in das gerichtliche Insolvenzverfahren. Für die anfallenden Gerichtskosten können wir für Sie eine weitere Kostenstundung beantragen.
Wir lassen Sie nicht im Tunnel stehen, sondern begleiten Sie in den sechs Jahren des Insolvenzverfahrens.
Sie können uns jederzeit kontaktieren.