0 72 22 - 93 37 82 info@insolvenzbuero-rastatt.de

Leistungen

Wir bieten allen Betroffenen unsere Beratung an, egal ob Privat- oder Firmeninsolvenz. Sie werden von unserer Kanzlei individuell beraten! Rechtsanwalt Harsch hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht 1996 absolviert und berät seither erfolgreich seine Mandanten.

Privatinsolvenz

Ihre Gläubiger werden  von unserer Kanzlei  angeschrieben.
Wir versuchen uns außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen.
Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht.
Es hat Wirtschaftliche und Psychische Vorteile.
Sie zahlen nur noch den pfändbaren Betrag.
Nach sechs Jahren erhalten Sie die sogenannte Restschuldbefreiung.

Es kehrt Ruhe in Ihr Leben.
Es kommt keine unangenehme Post  mehr.
Kein Gerichtsvollzieher klingelt mehr bei Ihnen.

Firmeninsolvenz

Regelinsolvenz für Unternehmer und Freiberufler unterscheidet sich von der Privatinsolvenz, deswegen hier für Sie eine kurze Erläuterung des Verfahrens: Betroffen wären:

  • Selbständige
  • ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern
  • ehemals Selbständige mit Forderungen aus Arbeitsverhältnissen / nicht abgeführter Lohnsteuer / Sozialversicherungsabgaben

Sie müssen ein Regelinsolvenzverfahren beantragen. Es ist kein außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich.

Wir erstellen für Sie:

  • eine Gläubigerliste
  • den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • den Antrag auf Restschuldbefreiung und Kostenstundung
  • und nach Ablauf der sechs Jahre erhalten Sie die Restschuldbefreiung
Lassen Sie sich unverbindlich bei einem persönlichen Gespräch  in unseren Kanzleiräumen beraten. Die Kosten für das Verfahren besprechen wir in einem Gespräch.

Kosten Insolvenzverfahren

Sie können bei Ihrem zusändigen Gericht, einen Beratungshilfeschein für eine aussergerichtliche Schuldenbereinigung beantragen. Scheitert diese Einigung führen wir Sie in das gerichtliche Insolvenzverfahren. Für die anfallenden Gerichtskosten können wir für Sie eine weitere Kostenstundung beantragen.

Wir lassen Sie nicht im Tunnel stehen, sondern begleiten Sie in den sechs Jahren des Insolvenzverfahrens.

Sie können uns jederzeit kontaktieren.

Wir bringen wieder Ordnung in Ihr Schuldenchaos.

Unsere Insolvenzabteilung verfügt über große Erfahrungen und das notwendige Einfühlungsvermögen für Ihre Situation.

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